Eingetragener Tierschutzverein in Ungarn
HILFE DIE ANKOMMT

SCHUTZVETRAG

SCHUTZVERTRAG (INFO)

Chip Nr.,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,  Pass Nr : HU ............................................

Hiermit übergebe ich an folgende Person:  .....................................................................

 

Übernehmer: Name:                       Straße, .............................21 PLZ,...........................
         
    
Telefon-Nr....................................................

 

Eigentümer:: TIMA Tierschutz    Straße:  Kossuth utca 10 PLZ: 8946 Ort: Pusztaederics Telefon-Nr.:   0036 20 488 8066

Das hier genannte Tier: ............................................... Tierart:   
               
Rasse
: ,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,

Alter:  ,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,

Farbe  Zeichnung:  ,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,

Geschlecht:  ,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,  

Kastration: ,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,

Entwurmung :,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,  

Reg.-Nummer  Chip : ,,,,,,,,,,,,,,,,,

Flohschutz und Zeckenschutz Plus allen Impfungen erfolgt

Kenzeichen:,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,   

Besondere Absprachen/Vereinbarungen: Schutzgebühr für Impfungen und Vorsorge plus Chip..............  Euro incl.  Transportkosten von Pusztaederics nach .,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,

   Tierschutzvertrag  

1. Der/die Übernehmer/in verpflichtet sich das Tier in art- und ordnungsgemäßer liebevoller Pflege im Wohnbereich zu halten.  Die Vorschriften des Tierschutzgesetzes sind einzuhalten. Jede Misshandlung und Quälerei ist zu unterlassen und solche auch durch Dritte nicht zu dulden. Im Krankheitsfall ist für eine tierärztliche Betreuung zu sorgen. Mit der Übergabe verpflichtet sich der Übernehmer alle Rechte und Pflichten der Hundehaltung zu übernehmen. Bei Problemen ist sofortiger Kontakt mit der Organisation Tima aufzunehmen. 

1a. Der Hund wurde in gut beschriebener Weise übergeben. Er hat Chip, EU Pass und alle Impfungen. 

2. Der/die Übergeber/in übernehmen keine Gewähr für vorhandene oder nachträglich entstehende charakterliche oder gesundheitliche Defizite.

3. Der/die Übernehmer/in erklärt ausdrücklich, dass er/sie weder Tierhändler/in, -züchter/in für Versuch Labore und/oder Futtertieren ist noch im Auftrag eines solchen handelt. Eine Abgabe des übernommenen Tieres an Versuchslabore, Tierhandlungen oder als Futtertier ist nicht gestattet.

4. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Einwilligung von dem/der Übergeber/in nicht gestattet. Sollte der/die Übernehmer/in das Tier nicht mehr halten können, so verpflichtet er/sie sich das Tier an den/die Übergeber/in bzw. an eine Beauftragte/einen Beauftragten zurück zu geben, bzw. deren Einwilligung zur Weitergabe an Dritte einzuholen. Das Tier darf nicht verschenkt oder verkauft werden.  Mit dem Tier darf weder Zucht noch Vermehrung betrieben werden. Werden dennoch Jungtiere geboren ist der/die Übergeber/in zu verständigen. Die Jungtiere dürfen nur mit einem Schutzvertrag der Übergeberin an Dritte abgegeben werden.

5. Der/die Übernehmer/in ist damit einverstanden, dass eine Beauftragte/ein Beauftragter sich auch unangemeldet von der vertragsgerechten Haltung des übernommenen Tieres überzeugt. Liegt eine vertragsgerechte Haltung nicht vor, so ist eine Beauftragte/ein Beauftragter berechtigt das Tier ohne Entschädigung abzuholen. Dieses Recht besteht auch, wenn sonstige erhebliche Abweichungen von den bei der Übergabe vorausgesetzten Haltungsbedingungen festgestellt werden, insb. dann, wenn wesentliche Umstände arglistig vorgespiegelt oder verschwiegen wurden.

6. Bei einem Wohnungswechsel des/des Übernehmers/in ist die neue Anschrift dem/der Übergeber/in unaufgefordert mitzuteilen.

7. Die Tötung des Tieres bedarf der Zustimmung des Übergebers. Sie hat schmerzlos durch einen Tierarzt zu erfolgen. Muss das Tier sofort getötet werden, so ist eine tierärztliche Bestätigung vorzulegen.

8. Bei Nichteinhaltung dieses Schutzvertrages ist Übergeber berechtigt den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Die Übernehmer/in ist auf Verlangen zur entschädigungslosen Rückübereignung des Tieres an den/die Übergeber/in verpflichtet. Darüber hinaus ist der/die Übernehmer/in bei Verstoß gegen die Vorschriften des Schutzvertrages zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe 1000 € verpflichtet.

9. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Sollten sich einzelne Vertragsbestimmungen als unwirksam herausstellen, wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Gerichtsstand für beide Teile ist in diesem Fall Zalaegerszeg

10. Die gezahlte Schutzgebühr wird bei Rückgabe nicht erstattet.

Der/die Übernehmer/in zahlt an den/die Übergeber/in eine Schutzgebühr  in Höhe ............ beinhaltet die Transportkosten und die Zollgebühr

Den Vertragstext habe ich gelesen und erkenne ihn in allen Einzelheiten an.

 

Ort, Pusztaederics Datum: ,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,  

Brigitte Seidel 
Tima Tierschutz mal anders

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Ort: ,            den 

 

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Erstellt von Brigitte Seidel, kossuth utca 36, 8946 Pusztaederics Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
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